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Der Begriff lässt sich auf drei Themenkomplexe eingrenzen:
-ästhetische Beurteilung eines Bauwerks oder einzelner Baugruppen, das Ergebnis missfällt (Bauten, die sich nicht in das Orts- oder Landschaftsbild einpassen; Materialien, die als billig oder hässlich wahrgenommen werden; deplatzierter Stil oder mangelnde Stilsicherheit; abnorme Dimensionen, usw.)
-funktionelle Beurteilung von Planung, Bauwerk oder Bauteilen (Entwurfs- und Baufehler aller Art mit Unbrauchbarkeit, Bauschaden oder fehlender Betriebssicherheit als Folge, öffentliche und Verkehrsbauten mit mangelnder Inanspruchnahme, Bauten ohne Amortisation, Bauleichen, negative Auswirkung auf das Wohnen und Sozialleben, Widersprüche zum Wirtschaftlichkeits- oder Umweltschutzgedanken in Fragen des finanziellen Bauvolumens, der Energie und des Naturschutzes, usw.)
-der Bau geht mit einer Zerstörung von vorher vorhandenen Werten einher (Abriss historischer Bausubstanz, Verbauung von Freiflächen, verstellte Sicht auf repräsentative Bauten oder reizvolle Landschaftsausschnitte, Zerstörung von unverbauten Naturarealen, u. a.)
Quelle Wikipedia