Wohnungsbau und Baugrundstücke in Ulm, Neu-Ulm und den Ortsteilen

  • Finde ich gut daß die "Tiny Houses" gestrichen wurde.

    Erinnert stark an einen Trailerpark...

    Zumal sie auch hinsichtlich des Flächenverbrauchs nicht arg doll dastehen. Punktuell mögen die schon ihre Berechtigung haben, sagen wir bei der Nachverdichtung im ländlichen Raum auf (aus heutiger Sicht) zu groß geschnittenen Grundstücke älterer EFH, aber eine eigene Tiny-House-Siedlung braucht es nicht.

  • Studie zeigt: Preise für Wohneigentum schießen durch die Decke [SWP+]

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    Ob bei Studien, Tests oder Prüfungen: Grün bedeutet meistens gut. Und in diesem Fall leuchtet die Ulmer Zukunftsampel sogar in sattem Grün. Sattes Grün heißt: „hervorragende Aussichten“. [...] Ulms „hervorragende Aussichten“ basieren auf zwei Aspekten. Erstens auf der regionalen Leistungsfähigkeit und zweitens auf der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Ulm kann in beiden Fällen punkten und rangiert neben Städten wie Heidelberg und Stuttgart im Spitzenbereich. [...]In der Donaustadt liegt der Quadratmeterpreis für die Eigentumswohnung im Schnitt bei mittlerweile 4509 Euro, vor zwei Jahren waren es noch 3967 Euro gewesen. Mit der aktuellen Zahl liegt Ulm weit über dem Bundesschnitt von 3250 Euro.

  • Ziemlicher Paukenschlag: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2023 ist § 13b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar.


    Superkurze und hoffentlich nicht zu lückenhafte Darstellung: Der § 13b BauGB wurde 2017 eingeführt und erlaubte es, die in § 13a BauGB geregelte beschleunigte Aufstellung für Bebauungspläne im Innenbereich auch auf bis zu 10.000 Quadratmeter große Flächen im Außenbereich anzuwenden, wenn diese sich direkt an den Innenbereich anschließen. Die Beschleunigung bestand unter anderem im Verzicht auf die Durchführung einer Umweltprüfung, also ob das Baugebiet umweltverträglich ausgestaltet ist, und dementsprechend auch auf den Verzicht von Ausgleichsmaßnahmen. § 13b BauGB sollte zunächst bis 2019 Gültigkeit haben, wurde dann aber noch bis Ende 2022 verlängert. Bundesweit sind insbesondere, aber nicht nur im ländlichen Raum zahlreiche Baugebiete auf Grundlage von § 13b BauGB entstanden oder befinden sich noch in der Entstehung.


    Das BVG urteilte im Kern, dass bei Baugebieten von höchstens 10.000 Quadratmeter direkt im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen die pauschale Annahme, dass keine beachtlichen Umweltauswirkungen vorliegen, so nicht getroffen werden darf. Die Ausweisung von Baugebieten ist mit dem Urteil natürlich nicht verboten, die war ja auch vor § 13b BauGB möglich und ist es weiterhin - aber der Verzicht auf Umweltprüfungen war letztlich rechtswidrig.


    Dazu:


    Gerichtsentscheid: Hunderte Kommunen müssen Baupläne stoppen [SWP+]

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    Jahrelang haben Umweltverbände wie BUND und Nabu den Paragraphen 13b im Baugesetzbuch kritisiert. Die Regelung, bundesweit 2017 eingeführt und Ende 2022 ausgelaufen, ermöglichte Kommunen ein beschleunigtes Verfahren zur Planung von Baugebieten im Außenbereich – ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen. Ziel war, schnell und günstig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.


    Sterben jetzt die Baugebiete in der Ulmer Region? [SWP+]

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    [...] Wie geht es nun weiter? Das vermögen auch die Experten des Gemeindetags Baden-Württemberg nicht zu sagen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht immerhin davon aus, dass 13b-Bebauungsplanverfahren, die abgeschlossen sind und bei denen binnen eines Jahres nach Bekanntmachung der Pläne kein Fehler geltend gemacht wurde, grundsätzlich Bestand haben dürften. In der Region sind die Bürgermeister dennoch in Habachtstellung.


    Mal sehen, wie es weitergeht und insbesondere, ob die Einschätzung des DStGb Bestand haben wird. Die meisten laufenden Verfahren dürften jetzt erstmal auf Eis gelegt werden und mindestens noch eine Umweltprüfung durchlaufen.

  • Neues Urteil macht Hoffnung für mehr Baugenehmigungen in alten Ortskernen [SWP+]

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    Endlich mal ein Urteil, bei dem sich jemand was gedacht hat“, sagt Gerhard Wolpert, Ortsvorsteher von Arnegg, Markbronn und Dietingen. „Ein sehr sinnvolles Urteil“, findet auch Alexander Rist, Erster Beigeordneter der Stadt Blaustein. Besagtes Urteil stammt vom Bundesverwaltungsgericht vom September 2022. Eine der wichtigen Aussagen, die Wolpert und Rist frohlocken lassen: „Erforderlich ist eine umfassende Würdigung des Einzelfalls; zu betrachten sind vor allem die Ortsüblichkeit der Immissionen und die Siedlungsstruktur, die Nutzung des betreffenden Gebäudes, die historische Entwicklung und die besondere Ortsgebundenheit von Immissionsquellen.“

    Bislang konnten Hofstellen innerhalb von Siedlungen selbst dann Entwicklungen im Umfeld blockieren, wenn sie regelrecht aufgegeben waren, solange ein grundsätzliches Tierhaltungsrecht in der Baugenehmigung hinterlegt war. Das BVG hat entschieden, dass die Grenzen der Zumutbarkeit von Immissionsbelastungen künftig im Einzelfall großzügiger bewertet werden dürfen. Im Resultat könnte das insbesondere für den ländlichen Raum bedeuten, dass mehr Flächen für die Innenentwicklung herangezogen werden.

  • Wie wohnt man künftig in Ulm und in Neu-Ulm? [SWP+]

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    Die Baukosten steigen, die Zinsen auch: Während bezahlbarer Wohnraum knapp ist, steckt die Bauwirtschaft in der Krise und legt Projekte auf Eis. „Davon merken wir in Neu-Ulm nicht viel“, berichtet Stadtbaudirektor Markus Krämer und klingt dabei hörbar erleichtert. Ein Beispiel ist das Gebiet „Am Illerpark“, westlich des Wiley-Geländes gelegen. Insgesamt sollen hier eines Tages rund 640 neue Wohnungen entstehen. Derzeit wird ein erster Bauabschnitt vermarktet. Die Bewerbungsfrist für Bauträger wurde im frühen Herbst verlängert, aber nun ist man in der glücklichen Lage, aus zahlreichen Bewerbungen das beste Konzept auswählen zu können.

    Im Artikel wird argumentiert, dass die niedrigere verplichtende Sozialquote in Neu-Ulm (20 Prozent ab 75 WE) gegenüber Ulm (40 Prozent für 25 Jahre ab 700 qm BGF) für eine höhere Bauaktivität sorgt. Entsprechend äußert sich auch Martin Bendel und verweist auf die im Frühjahr anstehende Wohnungsdebatte im Gemeinderat.

  • Ja es könnte mehr gebaut werden, aber ich finde mit dem nördlichen Dichterviertel, Blautal-Center, am Hasenkopf oben An der Kreuzung beim K1 wird doch auf absehbarer Zeit relativ "viel" gebaut.

    Ich finde man sollte die soziale Komponente nicht aufweichen. Da gibt es andere Stellschrauben, wie zum Beispiel Quatierstiefgaragen anstelle von jedes Haus seinen Stellplatz. Macht es direkt günstiger meiner Meinung nach. Shared Economy ist immer ein guter Ansatz.

  • Mieten, Kosten, neuer Wohnraum: Welche Entwicklung UWS-Chef Pinsler erwartet [SWP+]

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    Die Mischung ist toxisch: rasant gestiegene Zinsen, hohe Baupreise. „2011 haben wir noch für weniger als die Hälfte der jetzigen Kosten Neubauten erstellt“, sagt Frank Pinsler, Geschäftsführer der Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS) und zugleich Vorsitzender der Vereinigung baden-württembergischer kommunaler Wohnungsunternehmen. Die gehören traditionell zu den sozialen Vermietern, dementsprechend günstig sind die Mieten. Ein Viertel der Mieterinnen und Mieter Ulms leben in einer der 7500 Wohnungen der UWS. Sie ist damit Ulms größter Vermieter. Jährlich kommen rund 100 Wohnungen dazu. Doch die Nachfrage ist weit größer.