Finde ich gut daß die "Tiny Houses" gestrichen wurde.
Erinnert stark an einen Trailerpark...
Finde ich gut daß die "Tiny Houses" gestrichen wurde.
Erinnert stark an einen Trailerpark...
Finde ich gut daß die "Tiny Houses" gestrichen wurde.
Erinnert stark an einen Trailerpark...
Zumal sie auch hinsichtlich des Flächenverbrauchs nicht arg doll dastehen. Punktuell mögen die schon ihre Berechtigung haben, sagen wir bei der Nachverdichtung im ländlichen Raum auf (aus heutiger Sicht) zu groß geschnittenen Grundstücke älterer EFH, aber eine eigene Tiny-House-Siedlung braucht es nicht.
Studie zeigt: Preise für Wohneigentum schießen durch die Decke [SWP+]
ZitatOb bei Studien, Tests oder Prüfungen: Grün bedeutet meistens gut. Und in diesem Fall leuchtet die Ulmer Zukunftsampel sogar in sattem Grün. Sattes Grün heißt: „hervorragende Aussichten“. [...] Ulms „hervorragende Aussichten“ basieren auf zwei Aspekten. Erstens auf der regionalen Leistungsfähigkeit und zweitens auf der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Ulm kann in beiden Fällen punkten und rangiert neben Städten wie Heidelberg und Stuttgart im Spitzenbereich. [...]In der Donaustadt liegt der Quadratmeterpreis für die Eigentumswohnung im Schnitt bei mittlerweile 4509 Euro, vor zwei Jahren waren es noch 3967 Euro gewesen. Mit der aktuellen Zahl liegt Ulm weit über dem Bundesschnitt von 3250 Euro.
Ziemlicher Paukenschlag: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2023 ist § 13b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar.
Superkurze und hoffentlich nicht zu lückenhafte Darstellung: Der § 13b BauGB wurde 2017 eingeführt und erlaubte es, die in § 13a BauGB geregelte beschleunigte Aufstellung für Bebauungspläne im Innenbereich auch auf bis zu 10.000 Quadratmeter große Flächen im Außenbereich anzuwenden, wenn diese sich direkt an den Innenbereich anschließen. Die Beschleunigung bestand unter anderem im Verzicht auf die Durchführung einer Umweltprüfung, also ob das Baugebiet umweltverträglich ausgestaltet ist, und dementsprechend auch auf den Verzicht von Ausgleichsmaßnahmen. § 13b BauGB sollte zunächst bis 2019 Gültigkeit haben, wurde dann aber noch bis Ende 2022 verlängert. Bundesweit sind insbesondere, aber nicht nur im ländlichen Raum zahlreiche Baugebiete auf Grundlage von § 13b BauGB entstanden oder befinden sich noch in der Entstehung.
Das BVG urteilte im Kern, dass bei Baugebieten von höchstens 10.000 Quadratmeter direkt im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen die pauschale Annahme, dass keine beachtlichen Umweltauswirkungen vorliegen, so nicht getroffen werden darf. Die Ausweisung von Baugebieten ist mit dem Urteil natürlich nicht verboten, die war ja auch vor § 13b BauGB möglich und ist es weiterhin - aber der Verzicht auf Umweltprüfungen war letztlich rechtswidrig.
Dazu:
Gerichtsentscheid: Hunderte Kommunen müssen Baupläne stoppen [SWP+]
ZitatJahrelang haben Umweltverbände wie BUND und Nabu den Paragraphen 13b im Baugesetzbuch kritisiert. Die Regelung, bundesweit 2017 eingeführt und Ende 2022 ausgelaufen, ermöglichte Kommunen ein beschleunigtes Verfahren zur Planung von Baugebieten im Außenbereich – ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen. Ziel war, schnell und günstig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Sterben jetzt die Baugebiete in der Ulmer Region? [SWP+]
Zitat[...] Wie geht es nun weiter? Das vermögen auch die Experten des Gemeindetags Baden-Württemberg nicht zu sagen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht immerhin davon aus, dass 13b-Bebauungsplanverfahren, die abgeschlossen sind und bei denen binnen eines Jahres nach Bekanntmachung der Pläne kein Fehler geltend gemacht wurde, grundsätzlich Bestand haben dürften. In der Region sind die Bürgermeister dennoch in Habachtstellung.
Mal sehen, wie es weitergeht und insbesondere, ob die Einschätzung des DStGb Bestand haben wird. Die meisten laufenden Verfahren dürften jetzt erstmal auf Eis gelegt werden und mindestens noch eine Umweltprüfung durchlaufen.
Neues Urteil macht Hoffnung für mehr Baugenehmigungen in alten Ortskernen [SWP+]
ZitatEndlich mal ein Urteil, bei dem sich jemand was gedacht hat“, sagt Gerhard Wolpert, Ortsvorsteher von Arnegg, Markbronn und Dietingen. „Ein sehr sinnvolles Urteil“, findet auch Alexander Rist, Erster Beigeordneter der Stadt Blaustein. Besagtes Urteil stammt vom Bundesverwaltungsgericht vom September 2022. Eine der wichtigen Aussagen, die Wolpert und Rist frohlocken lassen: „Erforderlich ist eine umfassende Würdigung des Einzelfalls; zu betrachten sind vor allem die Ortsüblichkeit der Immissionen und die Siedlungsstruktur, die Nutzung des betreffenden Gebäudes, die historische Entwicklung und die besondere Ortsgebundenheit von Immissionsquellen.“
Bislang konnten Hofstellen innerhalb von Siedlungen selbst dann Entwicklungen im Umfeld blockieren, wenn sie regelrecht aufgegeben waren, solange ein grundsätzliches Tierhaltungsrecht in der Baugenehmigung hinterlegt war. Das BVG hat entschieden, dass die Grenzen der Zumutbarkeit von Immissionsbelastungen künftig im Einzelfall großzügiger bewertet werden dürfen. Im Resultat könnte das insbesondere für den ländlichen Raum bedeuten, dass mehr Flächen für die Innenentwicklung herangezogen werden.
Wie wohnt man künftig in Ulm und in Neu-Ulm? [SWP+]
ZitatDie Baukosten steigen, die Zinsen auch: Während bezahlbarer Wohnraum knapp ist, steckt die Bauwirtschaft in der Krise und legt Projekte auf Eis. „Davon merken wir in Neu-Ulm nicht viel“, berichtet Stadtbaudirektor Markus Krämer und klingt dabei hörbar erleichtert. Ein Beispiel ist das Gebiet „Am Illerpark“, westlich des Wiley-Geländes gelegen. Insgesamt sollen hier eines Tages rund 640 neue Wohnungen entstehen. Derzeit wird ein erster Bauabschnitt vermarktet. Die Bewerbungsfrist für Bauträger wurde im frühen Herbst verlängert, aber nun ist man in der glücklichen Lage, aus zahlreichen Bewerbungen das beste Konzept auswählen zu können.
Im Artikel wird argumentiert, dass die niedrigere verplichtende Sozialquote in Neu-Ulm (20 Prozent ab 75 WE) gegenüber Ulm (40 Prozent für 25 Jahre ab 700 qm BGF) für eine höhere Bauaktivität sorgt. Entsprechend äußert sich auch Martin Bendel und verweist auf die im Frühjahr anstehende Wohnungsdebatte im Gemeinderat.
Ja es könnte mehr gebaut werden, aber ich finde mit dem nördlichen Dichterviertel, Blautal-Center, am Hasenkopf oben An der Kreuzung beim K1 wird doch auf absehbarer Zeit relativ "viel" gebaut.
Ich finde man sollte die soziale Komponente nicht aufweichen. Da gibt es andere Stellschrauben, wie zum Beispiel Quatierstiefgaragen anstelle von jedes Haus seinen Stellplatz. Macht es direkt günstiger meiner Meinung nach. Shared Economy ist immer ein guter Ansatz.
Mieten, Kosten, neuer Wohnraum: Welche Entwicklung UWS-Chef Pinsler erwartet [SWP+]
ZitatDie Mischung ist toxisch: rasant gestiegene Zinsen, hohe Baupreise. „2011 haben wir noch für weniger als die Hälfte der jetzigen Kosten Neubauten erstellt“, sagt Frank Pinsler, Geschäftsführer der Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS) und zugleich Vorsitzender der Vereinigung baden-württembergischer kommunaler Wohnungsunternehmen. Die gehören traditionell zu den sozialen Vermietern, dementsprechend günstig sind die Mieten. Ein Viertel der Mieterinnen und Mieter Ulms leben in einer der 7500 Wohnungen der UWS. Sie ist damit Ulms größter Vermieter. Jährlich kommen rund 100 Wohnungen dazu. Doch die Nachfrage ist weit größer.
Letzte Woche fand die alljährliche Wohnungsbaudebatte im Ulmer Gemeinderat statt, die aber noch keinen Niederschlag in der örtlichen Presse gefunden hat. Ich habe mir die Beschlussvorlage mal angeschaut - wie immer allen zur eigenen, intensiven Lektüre empfohlen
- und einige (für mich) zentrale Punkte herausgesucht:
Im Jahr 2022 wurde für den Zeitraum 2022-2026 ein Ziel von 3.500 Wohneinheiten (700 WE/Jahr) beschlossen. Momentan läuft es auf rund 2.800 WE hinaus (80%; 560 WE/Jahr).
Die Stadt Ulm hat im Jahr 2023 die Grenze zu 130.000 Einwohnern überschritten. Die Szenarien für die zukünftige Entwicklung werden immer enger - für 2035 wird eine Einwohnerzahl von 144.600 bis 146.800 prognostiziert. Das wären ab heute gut und gerne +15.000 Einwohner innerhalb von zwölf Jahren, also so ungefähr fast ganz Wiblingen.
(Quelle: Stadt Ulm)
Die Preis- und Kostensteigerungen waren brutal. Einige Schaubilder:
(jeweils Quelle: Stadt Ulm)
Für die Zeit von 2027 bis 2030 stehen derzeit je rund 600 WE/Jahr in den Büchern. Größere Projekte der Innenentwicklung für diesen Zeitabschnitt und darber hinaus sind:
Dazu noch ein paar (wohl teilweise verdichtete) EFH-Gebiete in den Außenbereichen, die aber den wohnwirtschaftlichen Hasen nicht fett machen. Nicht angerissen werden Projekte wie das interkommunale Wohngebiet auf dem Scheibenberg, zusammen mit Blaustein; auch mehr oder weniger konkretisierte Zukunftsideen wie die Kohlplatte oder auch Lettenwald Nord finden sich nicht wieder. Jedenfalls, bitte unbedingt die Anlage 1 der Beschlussvorlage im Original anschauen - hier als Screenshot:
(Quelle: Stadt Ulm)
Zum auch hier diskutierten Zweckentfremdungsverbot führt die Verwaltungsvorlage im Übrigen aus, dass Aufwand und Kosten in keinem Verhältnis zum absehbaren Ertrag stehen, also zur Zahl der aktuell leerstehenden und über dieses Instrument reaktivierten Wohnungen. Kann man so sehen, muss es nicht.
Interessant (und zu lang zum Zusammenfassen) ist Abschnitt 5 ab Seite 29, wo eine Vielzahl von Maßnahmen und Instrumenten zusammengestellt und erläutert wird, wie Wohnungsbau effizienter, wirtschaftlicher und nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Zum Jahresbeginn 2025 soll eine Novelle der Landesbauordnung in Kraft treten, von der ich gehört habe, dass sie von Anwendern durchaus positiv aufgenommen wird.
Abschließend wirft die Verwaltung im Fazit die Frage auf, wo die Grenzen des (räumlichen) Wachstums für die Stadt Ulm erreicht werden. In mittelfristiger Perspektive gehen günstige Flächen für die Innentwicklung zur Neige, und beim stärkeren Gang in die Außenentwicklung könnte das Verhältnis von Siedlungs- und Freiflächen ins Kippen kommen, zumal die (soziale, technische, verkehrliche,...) Infrastruktur überstrapaziert werden könnte.
Insgesamt scheint die Verwaltung mit den wohnungsbaupolitischen Zielen des Gemeinderats gut zurecht kommen zu können. Als verfolgenswerte kommunale Zielstellungen in diesem Rahmen werden schlussendlich ausformuliert:
Die Vorlage wurde mit großer, fraktionsübergreifender Mehrheit von 36 Stimmen bei zwei Enthaltungen und zwei Abwesenheiten angenommen. Wir können davon ausgehen, dass die genannten Punkte den Wohnungsbau in Ulm mitbestimmen werden.
"Zum auch hier diskutierten Zweckentfremdungsverbot führt die Verwaltungsvorlage im Übrigen aus, dass Aufwand und Kosten in keinem Verhältnis zum absehbaren Ertrag stehen, also zur Zahl der aktuell leerstehenden und über dieses Instrument reaktivierten Wohnungen. Kann man so sehen, muss es nicht."
Tolle Aufbereitung!
Ein paar Anmerkungen dazu:
-In Ulm stehen laut letztem Zensus von Mitte 2022 exakt 2.167 Wohnungen leer. Die Anzahl ist ggü. 2011 sogar noch deutlich gestiegen (1.779). Da die Angaben freiwillig waren, besteht überdies hohe "Dunkelziffer-Gefahr".
- Die Quote (3,4%) ist damit deutlich höher als z.B. in Freiburg (2,5%), Tübingen (2,8%) und Neu-Ulm (2,8%).
- Auf dem Portal Cozycozy werden für Ulm 423 Ferien- und AirBnB-Wohnungen ausgewiesen
- Städte wie Landau und Frankfurt haben das Zweckentfremdungsverbot (erstmals bzw. wieder) eingesetzt und signifikant Wohnraum reaktiviert.
Aber natürlich kann man sich stattdessen Neubau auch einfach herbeiträumen
Bei dem Punkt dachte ich tatsächlich an dich, deswegen musste er in die Zusammenfassung mit
. Zwischenzeitlich gibt es zur Sitzung in der SWP auch Berichterstattung:
Mehr Wohnungen müssen her – Tut die Stadtverwaltung genug? [SWP+]
ZitatDie Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist in Ulm groß. Die Mieten steigen, die Baukosten sind hoch und die Stadt wächst. „Bis zum Jahr 2035 ist mit 145.000 Einwohnern zu rechnen“, sagte der Ulmer Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD) kürzlich in der Gemeinderatssitzung, deren umfassendster Tagesordnungspunkt die Wohnungsdebatte war. Denn: Städte in Deutschland stehen vor ähnlichen Problemen, sagte Bau- und Umweltbürgermeister Tim von Winning.
Das Thema Zweckentfremdungsverbot wurde wohl recht kontrovers diskutiert, unter anderem Martin Rivoir scheint sich laut SWP mit Verve dahinterzuklemmen. Auch bei der Stockmahd (so auch Thomas Kienle) und beim Oberen Eselsberg, wo er neben Gewerbe/FuE auch Potential für Wohnen sieht, macht er Druck. Gisela Kochs stellt in Frage, ob die städtischen Maßnahmen insgesamt genügen, um den Wachstum Herr zu werden; Banu Öner bewirbt Wohnungstauschbörsen; Barbara Münch spricht sich für kleinere Wohnungen für Studierende und Azubis und für Dachausbauten aus.
Ich glaube der Verwaltung schon, dass sie bei der Frage des Zweckentfremdungsverbots aus der Innensicht nüchtern den möglichen Ertrag ihren eigenen Aufwänden gegenüberstellt und das dann skeptisch sieht. Die Mannstunden muss man ja irgendwo abzwacken, und im Zweifelsfall wären das wohl Bereiche, wo man mit denselben Mannstunden produktiver sein und mehr Ertrag generieren könnte. Fair point. Aber so ein Zweckentfremdungsverbot ist ja auch ein politisches Instrument, mit dem der Gemeinderat ein Signal in die Stadt hinein vermittelt. Manche politische Anliegen können nur mit der gleichzeitigen Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten durchgesetzt werden, die dann aber auch - Stichwort Aufwand - durchgesetzt werden müssen. Ich hielte ein Zweckentfremdungsverbot aus diesem Grund auch für legitim (und bin ohnehin großer Fan von Art. 14 Abs. 2 GG
).
Die Zahl der Ferien- und AirBnB-Wohnungen in Ulm hat mich im Übrigen überrascht und etwas schockiert. So viele hätte ich nicht erwartet.
Übrigens: Kleines - aber interessantes- Detail.
In der Beschlussvorlage heißt es unter 2.4. dazu
"Der absolute Leerstand am
Gesamtwohnungsbestand betrug 2022 weiterhin 2,9 %" und weiter
"Mit rund 3 % stellt die Leerstandsquote einen sehr guten, und eben auch
wohnungswirtschaftlich notwendigen Wert dar"
Nimmt man nun die Originalwerte aus der sogar als Quelle hinterlegten Original-Zensus-Tabelle, ergibt sich ein Wert von 3,36% (und nicht 2,9%). Das mag jetzt erbsenzählerisch wirken, aber damit ist Ulm im soliden Mittelfeld, und keinesfalls sehr gut. Gleichwohl sendet diese Formulierung natürlich subtil schon vorab dem Gemeinderat, dass eigentlich kein akuter Handlungsbedarf besteht.
Und ja, natürlich ist es aufwändig und man macht sich nicht nur Freunde bei den Eigentümern. Dennoch scheint mir das als politisches Signal (verbunden mit Beratung und Unterstützung und erst dann Sanktionierung) als fundamental wichtig und im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG auch geboten!
Ich vermute, die anstehenden Diskussionen mit der meinungsstarken Ulmer Bürgerschaft bzgl. Neubauprojekten (Nachverdichtung, Versiegelung, zunehmender Hitzestress, Frischluftschneissen, Anteil EFH vs. MFH etc. pp.) sind ebenfalls aufwändig und binden Ressourcen, die die Stadt eigentlich nicht hat...
Bei der Entwicklung der EW-Zahl hat man wohl den Trend seit 2021 fortgeschrieben (inkl. Ukraine-kriegsbedingter Zuwanderung). Davor sah es ja eher nach Plateau aus. Die prognostizierten 145.000 scheinen mir vor dem Hintergrund der seit 2 Jahren wieder sehr stark gefallenen Geburtenzahlen in Deutschland eher unrealistisch. Aber das ist ein anderes Thema...
Bauen wird noch schwieriger [SWP+]
ZitatAm Ende des Geschäftsjahrs stand ein Plus. 51,2 Millionen Euro hat die städtische Ulmer Wohnungsgesellschaft UWS im Geschäftsjahr 2024 investiert und knapp 7,2 Millionen erwirtschaftet. „Wir sind zufrieden“, sagt Geschäftsführer Frank Pinsler. Dennoch werden seine Sorgen größer. „Wir brauchen ein gutes Ergebnis für unsere Investitionen. Und das wird schwieriger werden in den nächsten Jahren.“
Alles hängt am Geld [SWP+]
ZitatDie UWS ist einer der wenigen Bauträger, der überhaupt noch günstige Mietwohnungen baut. Dass auch sie zunehmend unter Druck gerät, ist beunruhigend für den ohnehin angespannten Ulmer Wohnungsmarkt. Ein Kommentar von Chirin Kolb
28 Mio. Euro wurden im letzten Jahr in Neubauten investiert, 21,6 Mio, Euro in Sanierungen; für das Delta müsste ich in den Bericht schauen, aber da bin ich zu faul
. Auf der Warteliste stehen 4.800 Interessentinnen und Interessenten. 95 Wohnungen wurden fertiggestellt, 139 sind im Bau und rund 450 in Planung.
Interessante Randnotiz: Die UWS erwägt, Geld von privaten Anlegerinnen und Anlegern einzuwerben. Halte ich spontan für attraktiv: Mit großer Rendite sollte man bei einer kommunalen Wohnbaugesellschaft nicht rechnen, aber die UWS wirtschaftet ja erzsolide. Könnte eine nette, konservative und lokalpatriotische Ergänzung zum eigenen Anlageportfolio sein
.
Fraktionen wollen Turbo im Wohnungsbau [SWP+]
ZitatDie Fraktionen im Gemeinderat waren sich 2017 einig: In Ulm sollen jedes Jahr 700 Wohnungen gebaut werden, um den Wohnungsmangel zu lindern. Dieses Ziel wird regelmäßig verfehlt, aus unterschiedlichen Gründen. So kann es nicht weitergehen, meinen die Fraktionen jetzt in ebenso großer Einigkeit wie vor acht Jahren. In einem gemeinsamen Antrag fordern sie unter dem Titel „Anschub für geförderten Wohnbau“ mehr Tempo. Sie haben dabei Aspekte im Blick, die die Stadt beeinflussen könne.
Im Wesentlichen geht es darum, private Bauträger für die Herstellung kostengünstigen Wohnraums anzureizen. Im Sommer hat der Gemeinderat beschlossen, dass je Baugebiet drei bis vier Geschosswohnungsbauprojekte umgesetzt werden sollen, darunter mindestens zwei per Konzeptvergabe. Eine Miethöhe mit bis zu 10 Euro/Quadratmetern und/oder eine bis zu 100-prozentige Quote an gefördertem Wohnraum sollen dann ausschlaggebende Kriterien sein.
Die Fraktionen bitten die Verwaltung darum, Flächen in fünf bestehenden/geplanten Arealen (Eschwiesen, Weinberg, Abstellgruppe Ost, Dichterviertel, Stockmahd) zur Verfügung zu stellen oder weitere vorzuschlagen.
Im SWP-Artikel wird darüber hinaus noch die Idee des FWG-Fraktionssprechers angeschnitten, das Partnering-Verfahren der B10-Erneuerung auch im Wohnungsbau zu erproben.
Alles anzeigenFraktionen wollen Turbo im Wohnungsbau [SWP+]
Im Wesentlichen geht es darum, private Bauträger für die Herstellung kostengünstigen Wohnraums anzureizen. Im Sommer hat der Gemeinderat beschlossen, dass je Baugebiet drei bis vier Geschosswohnungsbauprojekte umgesetzt werden sollen, darunter mindestens zwei per Konzeptvergabe. Eine Miethöhe mit bis zu 10 Euro/Quadratmetern und/oder eine bis zu 100-prozentige Quote an gefördertem Wohnraum sollen dann ausschlaggebende Kriterien sein.
Die Fraktionen bitten die Verwaltung darum, Flächen in fünf bestehenden/geplanten Arealen (Eschwiesen, Weinberg, Abstellgruppe Ost, Dichterviertel, Stockmahd) zur Verfügung zu stellen oder weitere vorzuschlagen.
Im SWP-Artikel wird darüber hinaus noch die Idee des FWG-Fraktionssprechers angeschnitten, das Partnering-Verfahren der B10-Erneuerung auch im Wohnungsbau zu erproben.
Dazu wurde nun in der Kommunalpolitik diskutiert:
Es fehlt an Wohnungen – und das Problem lässt sich nicht einfach lösen [SWP+]
ZitatAlle Fraktionen im Ulmer Gemeinderat sind sich einig: Es müssen mehr Wohnungen entstehen, vor allem günstige Mietwohnungen. In einem gemeinsamen Antrag forderten sie einen Wohn-Turbo. Schnellere Genehmigungsverfahren, ein Vergabeverfahren, das den Bau öffentlicher geförderter Wohnungen forciere, Vorteile für Bauträger, die günstiger bauen - es müsse alles getan werden, was den Wohnungsmangel in Ulm lindere. In den Haushaltsberatungen im Bauausschuss untermauerten Stadträte nun ihre Forderung.
Daraus:
Zitat[...] Das Problem liege vor allem außerhalb der Verwaltung: „Es fehlt an Akteuren.“ Wegen zu geringer öffentlicher Förderung und stark gestiegener Baupreise lohne sich der Mietwohnungsbau für Bauträger und Privatinvestoren nicht, zumindest nicht in den vergangenen Jahren. „Im Mietwohnungsbau ließen sich zuletzt Rendite und Abschreibungen nicht erwirtschaften.“ In der Folge gebe es kaum Interessenten für die Grundstücke, die die Stadt entwickle, sagte von Winning. Es habe schon häufig fertig genehmigte Projekte gegeben, bei denen die Investoren dann einen Rückzieher gemacht hätten. „Investoren haben zum Teil sogar Grundstücke zurückgegeben, obwohl sie schon investiert hatten.“
„Die Stadt wälzt Probleme auf den Bürger ab“ [SWP+]
ZitatWohnraum ist knapp. Und er wird deshalb auch immer teurer. Leerstand ist da kontraproduktiv. Und den gibt es auch in Ulm. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab 1. Mai eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung in Kraft tritt. Das bedeutet: Wer als Immobilieneigentümer eine Wohnung nicht vermietet oder sie in eine Ferienwohnung, Praxis oder ein Büro umwandelt, dem droht ein Bußgeld. Vorausgesetzt, er oder sie wird erwischt.
Haus und Grund sieht die Satzung nicht so gut, der Mieterverein schon. Tjoa.
Schnellere Baugenehmigung? Der Ulmer Bau-Turbo stockt [SWP+]
ZitatMit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus will die Bundesregierung dafür sorgen, dass schneller Wohnraum entsteht. Der sogenannte Bau-Turbo soll Kommunen mehr Handlungsspielraum lassen und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Wie das in Ulm umgesetzt werden kann, darüber hat sich die Stadtverwaltung Gedanken gemacht und einen Vorschlag erarbeitet. Doch die Umsetzung dauert noch: Der Bauausschuss des Gemeinderats will vorerst nicht zustimmen. Die Fraktionen von CDU/UfA und FWG haben weiteren Diskussionsbedarf.
CDU/UfA sind nach eigenen Angaben noch nicht beschlussfähig, und die FWG-Fraktion will sich mit privaten Bauträgern abstimmen, ob die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Leitlinien passen. Die Verwaltung merkt im Übrigen an, dass der sogenannte "Bau-Turbo" (Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) punktuell einige Erleichterungen mit sich bringt, man sich aber nicht zu viel von dem reißerischen Namen erhoffen darf. Vor allem Aufstockungen und Nachverdichtungen sollten aber etwas schneller und weniger aufwändig zu genehmigen sein.
Bürger finanzieren Wohnungsbau mit [SWP+]
ZitatEs ist ein Pilotprojekt für die städtische Ulmer Wohnungsgesellschaft (UWS). Erstmals können sich Ulmerinnen und Ulmer - und auch Auswärtige - an einem Wohnungsbauvorhaben finanziell beteiligen. Die UWS plant am unteren Eselsberg 86 Mietwohnungen in fünf Einzelgebäuden, der Bau soll im Herbst 2026 starten. „Mährblick“ hat die UWS das Vorhaben genannt, wegen der Lage am Mähringer Weg und der guten Aussicht Richtung Innenstadt. Das Projekt soll zu einem Teil mit dem Geld von Anlegerinnen und Anlegern finanziert werden: Die Zeichnungsfrist beginnt am Montag, 8. Juni, um 10 Uhr. Es wird ein reines Online-Verfahren. Auf der Homepage crowdinvesting.uws-ulm.de wird das Projekt vorgestellt.
Rendite: Gutes Gewissen [SWP+]
ZitatJetzt wird es spannend: Schafft es die UWS, privates Geld für kommunalen, auch geförderten, Wohnungsbau im Umfang von 6 Millionen Euro zu akquirieren? Am Montag geht die Geldanlagemöglichkeit an den Start, und vieles spricht dafür, dass sie ein Erfolg wird. Die Konditionen orientieren sich am Markt, die UWS ist als städtisches Unternehmen in Ulm verankert, genießt Vertrauen, ist die größte Vermieterin und trägt in erheblichem Maß dazu bei, dass überhaupt noch günstige Mietwohnungen entstehen.
Man kann sein Geld sicherlich ertragreicher anlegen - aber trotzdem tippe ich darauf, dass die Anteile schnell überzeichnet sein werden.