TOP 14 der Hauptausschusssitzung vom 10.07.2025 befasst sich mit der Ausübung eines Vorkaufsrechts der Stadt zum Grundstück Kleiststraße 5. Leider fehlt die Beschlussvorlage, aber aus dem hinterlegten Kaufvertrag lässt sich schließen, dass das Grundstück verkauft werden sollte, der Notar pflichtgemäß bei der Stadt anfragte, ob ein Vorkaufsrecht besteht und falls ja, ausgeübt werden soll.
Laut Rahmenplan gehören die Grundstücke direkt östlich (Gleis 44) und westlich der Kleiststraße 5 bereits der Stadt. Ich denke, es dürfte darauf ankommen, um wen es sich beim Käufer handelt und wie kooperationsbereit dieser ist, wenn es um eine künftige Neuentwicklung des gesamten Areals geht.