Freitag dieser Woche tagt der Gestaltungsbeirat der Stadt Ulm. Auf der Tagesordnung steht auch das folgende Vorhaben:
ZitatKleiststraße - Wohnbauvorhaben mit integrierter Kindertagesstätte
Basierend auf den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplans "Dichterviertel Nord" soll ein weiterer Baustein als Teil einer Blockrandbebauung realisiert werden. Die 5-6 geschossige Bebauung mit Tiefgarage soll neben einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss ca. 70 Wohneinheiten erhalten.
Ob es sich dabei um das UWS-Vorhaben handelt? Aber ich wüsste nicht, wieso ein Vorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaft durch den Gestaltungsbeirat muss.