Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude | Bleichstraße 18-26

  • Der Gestaltungsbeirat hat im Dezember 2018 ein Vorhaben unter dem Titel "Bleichstraße 18-26" beraten; wir sprachen darüber, und Wolfe wies darauf hin, dass das Projekt der Fa. Schäfer zuzuordnen sei, die von dort aus ihren Firmensitz nach Neu-Ulm verlagere. Das Gelände ist schon seit einiger Zeit komplett abgeräumt.


    Es gibt keine konkreten Neuigkeiten, aber im jährlichen Bericht zu den aktuellen Sanierungsgebieten Weststadt, Wengenviertel und Dichterviertel konnte man immerhin ein kleines Lebenszeichen entdecken...:

    Zitat

    Auf dem Grundstück südlich der kleinen Blau konkretisieren sich die Planungen im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt von Herrn Schäfer. Das Bebauungsplan-Verfahren läuft bereits, sodass auch dieses Vorhaben in 2020 deutlich vorankommen wird.

    Ich nehme an, dass damit gemeint ist, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Vorlage bei der Verwaltung und im Gemeinderat vorbereitet wird. Die Fläche ist ja tatsächlich viel größer, als man im Vorbeifahren meinen würde:



    Der Masterplan der Stadt für das Dichterviertel sieht in diesem Bereich auch einen kleinen Platz mit einem Blausteg für Fußgänger und Radfahrer vor, mithin Kernstück der Anbindung des Dichterviertels Nord an das Dichterviertel Mitte:


    (Quelle: Stadt Ulm)


    Was natürlich bedeutet, dass der Bauherr hier ein gutes Stück der Fläche an die Stadt abgeben muss. Gehen wir mal davon aus, dass man das in guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit so entwickelt hat...

  • Finn

    Hat den Titel des Themas von „Neubau Wohngebäude (?) | Bleichstraße 18-26“ zu „Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude | Bleichstraße 18-26“ geändert.
  • Das Vorhaben wird kommenden Dienstag dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt zum Beschluss vorgelegt - bei der Bürgerinfo finden sich nun allerlei Pläne, Visualisierungen und Beschreibungen.


    (Quelle: Stadt Ulm; Bildrechte: be Baumschlager Eberle Lustenau GmbH, >BIM Immobilien GmbH & Co. KG, Competence Park ZWEI GmbH & Co. KG)


    Geplant ist demnach eine Bebauung mit drei Baukörpern auf einer gemeinsamen, zweigeschossigen Tiefgarage. Überwiegend fünf Vollgeschosse und ein Sattelgeschoss, zur B 10/28 hin sechs Vollgeschosse mit einem Sattelgeschoss. 108 WE, im EG Ladengeschäfte (Supermarkt, Drogerie).


    (Quelle: Stadt Ulm; Bildrechte: be Baumschlager Eberle Lustenau GmbH, >BIM Immobilien GmbH & Co. KG, Competence Park ZWEI GmbH & Co. KG)


    Der westliche und der mittlere Baukörper sitzen zudem auf einem gemeinsamen EG, in dem die genannten Märkte unterkommen. Zwischen diesen und dem schmalen östlichen Baukörper ist ein öffentlicher Platz vorgesehen, der die vorgesehene Fußgänger- und Radfahrerverbindung zwischen dem nördlichen und dem mittleren Dichterviertel mit einer Brücke herstellen sollen. Dazu noch Sitzstufen an der Blau. Die Blau soll zudem an dieser Stelle noch etwas verschmälert werden (bis zu 1,5 Meter). Ob die eingezeichneten Bäume sich mit der Durchwegungsfunktion des Platzes und dem TG-Unterbau vertragen?


    (Quelle: Stadt Ulm; Bildrechte: be Baumschlager Eberle Lustenau GmbH, >BIM Immobilien GmbH & Co. KG, Competence Park ZWEI GmbH & Co. KG)


    Meines Erachtens ein insgesamt guter Entwurf, wenn auch mit einigen Fragezeichen versehen. Der schmale östliche Baukörper etwa, auf dessen BGF man der Rentierlichkeit wegen wohl nicht verzichten wollte, wirkt etwas arg verloren. Er steht auch nicht am Rand des Baufensters und hat zudem auf der Ostseite Fenster, sodass keine Grenz-/Anschlussbebauung vom Nachbargrundstück aus zu erwarten ist. Die zweigeschossige TG direkt am Wasser sieht 142 Stellplätze für 108 WE (plus Ladennutzung) vor; ob es nicht auf eine getan hätte? Dann müsste man sich auch nicht argumentativ rauswinden, wieso man sich der städtischen Richtlinie für die Herstellung preisgünstigen Wohnraums nicht verpflichtet fühlt.

  • Die zweigeschossige TG direkt am Wasser sieht 142 Stellplätze für 108 WE (plus Ladennutzung) vor; ob es nicht auf eine getan hätte? Dann müsste man sich auch nicht argumentativ rauswinden, wieso man sich der städtischen Richtlinie für die Herstellung preisgünstigen Wohnraums nicht verpflichtet fühlt.

    Könnte es sein, dass die Stellplätze so vorgeschrieben sind für die Menge an Gewerbefläche und Wohneinheiten? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Spezialtiefbau, der wahrscheinlich so notwendig wird, sich rechnet. Zumindest bei Wohnungen gibts Vorschriften: Wenn es große Wohnungen (110m²) sind braucht es immerhin 1,2 Stellplätze pro WE. Die Verpflichtungen, die verbunden sind mit einer Stellplatzreduzierung halte ich für fehlgeleitet, so müssen die zukünftigen Einwohner entweder zwangsweise ÖPNV Tickets bekommen oder man darf nur an Menschen ohne Auto vermieten oder der Gebäudebesitzer muss eine geräumige Fahrradstruktur im Haus einplanen, wie fahrradtaugliche Rampen und Platz für Fahrradanhänger und so weiter. Da verstehe ich, dass man da sagt, an den Autos verdiene ich wenigstens noch was, alles andere macht meine Wohnungen unattraktiver und kostet mich trotzdem.

    Und für Gewerbe -gerade Supermarkt- gilt immer noch, es vermietet sich besser mit mehr Stellplätzen.


    Alles in allem, wenn es schon eine Stellplatzverordnung extra fürs Dichterviertel gibt, warum hat man die nicht attraktiver zum Verzicht gestaltet. Andere Viertel sind viel ungeeigneter weniger Autonutzung zu bevorzugen. Hier hat man ein völlig neu entworfenes Viertel, die Blau und perspektivisch einen enge Anknüpfung an die Innenstadt. Vom Verkehrsanschluss mit dem nahen Bahnhof und eventuellen Ausbauten zur LGS gar nicht zu reden.

  • Ich habe eben noch einmal einen Blick in die Stellplatzsatzung für das Dichterviertel geworfen, nachdem ich den Kommentar gestern ehrlich gesagt ohne diesen Blick abgesetzt hatte. Dort heißt es:

    Zitat

    1. Für durch Landeswohnraumförderungsprogramme geförderte Wohnungen, unabhängig von deren Größe, auf 0,8 Stellplätze je Wohneinheit,

    2. für Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 35 m² auf 0,6 Stellplätze je Wohneinheit,

    3. für Wohnungen mit einer Wohnfläche von 35 m2 bis unter 45 m² auf 0,8 Stellplätze je Wohneinheit,

    4. für Wohnungen mit einer Wohnfläche über 110 m² auf 1,2 Stellplätze je Wohneinheit.

    Man müsste sich wohl die Mühe machen, die Wohnungsgrundrisse auf die Wohnfläche hin zu untersuchen - aber überschlägig käme man bei diesem Schlüssel und 108 WE wohl schon in die Nähe der 71 Stellplätze, die in einer TG-Etage unterkommen können. Wenn für die Nichtwohnnutzungen keine Stellplätze abgelöst werden sollen, muss man wohl die zweite Etage anknacken.


    Um es positiv zu wenden: Wenn hier mehr Stellplätze geschaffen werden als realistisch gebraucht, könnten diese natürlich auch etwas Parkdruck von der direkten Nachbarschaft nehmen.

  • Was schade ist, dass es keine Verpflichtende Regelung gibt, dass alle Parkplätze mit Stromanschluss sein müssen. Oder Alternativ Fahrradstellplätze mit Ladefunktion. Aber leider sind Fahrräder laut Satzung nicht auf PKW Tiefgaragenstellplätze erlaubt (die Versicherungen verbieten das).


    War zumindest bei mir so, hatte einen Tiefgaragenstellplatz, aber kein Auto und durfte mein Fahrrad dort nicht parken.

  • Was schade ist, dass es keine Verpflichtende Regelung gibt, dass alle Parkplätze mit Stromanschluss sein müssen. Oder Alternativ Fahrradstellplätze mit Ladefunktion. Aber leider sind Fahrräder laut Satzung nicht auf PKW Tiefgaragenstellplätze erlaubt (die Versicherungen verbieten das).


    War zumindest bei mir so, hatte einen Tiefgaragenstellplatz, aber kein Auto und durfte mein Fahrrad dort nicht parken.

    So einen Stromanschluss musst du aber erst mal bekommen, dass du 142 Stellplätze mit Ladestation versehen kannst... normale Steckdose vielleicht, aber selbst das dürfte schon kritisch werden in der Größenordnung. Die Diskussion hatten wir letztens in der Eigentümerversammlung, nachdem sich ja die Gesetzeslage auch entsprechend ändern soll (oder schon geändert hat?), und das ist wirklich nicht trivial zu lösen für größere Wohnanlagen.

  • So einen Stromanschluss musst du aber erst mal bekommen, dass du 142 Stellplätze mit Ladestation versehen kannst... normale Steckdose vielleicht, aber selbst das dürfte schon kritisch werden in der Größenordnung. Die Diskussion hatten wir letztens in der Eigentümerversammlung, nachdem sich ja die Gesetzeslage auch entsprechend ändern soll (oder schon geändert hat?), und das ist wirklich nicht trivial zu lösen für größere Wohnanlagen.

    In der neuen Wohnanlage "Am Weinberg" werden gleich zu Beginn ca 50% der Tiefgaragenplätze mit Wallboxen ausgestattet werden.

    Nachrüstung für die anderen Plätze dort ist dann auch möglich.

  • So einen Stromanschluss musst du aber erst mal bekommen, dass du 142 Stellplätze mit Ladestation versehen kannst... normale Steckdose vielleicht, aber selbst das dürfte schon kritisch werden in der Größenordnung. Die Diskussion hatten wir letztens in der Eigentümerversammlung, nachdem sich ja die Gesetzeslage auch entsprechend ändern soll (oder schon geändert hat?), und das ist wirklich nicht trivial zu lösen für größere Wohnanlagen.

    Ja klar, wenn jeder Anschluss 50KW oder mehr haben soll, wird das schwierig. Aber die Frage ist ja, braucht es das wirklich. Es gibt Lösungen, die nach Bedarf und nach Reihenfolge laden. Wer also abends nach Hause kommt und morgens wieder weg muss, braucht ja nicht sofort 50KW. Der kann auch langsam laden. Wie gesagt es gibt solche innovativen Lösungen, die aufgrund künstlicher Intelligenz, sprich aus Gewohnheitsdaten der User entscheiden. Zusätzlich gibt es aber die Möglichkeit priorisiert geladen zu werden. Ich glaube bei Höhle der Löwen haben sie sowas mal vorgestellt.

    Ist halt in dem Fall sehr schade, da es komplett neu gebaut wird, man hätte ja zu mindestens vor rüsten könne, bis die SWU die Leitungen zum Gebäudekomplex so ausgestattet hat, dass es geht. Bei der Bahnhoftiefgarage geht es ja auch.

  • Meinem technischen Verständnis nach sind die Wallboxen doch genau dafür da, zu überwachen, dass nicht zuviel Strom das Hausnetz überlastet? Ich kann mir vorstellen wenn dann 30 Autos gleichzeitig laden wird entsprechend sehr langsam für alle geladen. Es ist also mehr ein Convenience Problem als dass denen z.B. das Haus abfackelt ^^

  • Das sieht wirklich wahrsinnig natürlich aus. Wird da wirklich in den Bachlauf bzw. die Stützwand eingegriffen? Im Plan sieht es nicht so aus als ob die Mauer weg käme, aber natürlich gut möglich, dass sie erneuert werden muss.

    Es wäre jedenfalls sehr wünschenswert wenn dieses Fleckchen Natur unberührt bliebe. 🙄🌿

    Obwohl die Probleme der Welt immer komplexer werden, bleiben die Lösungen beschämend einfach.
    Bill Mollision

  • Nein, ich glaube nicht das da am Ufer viel zerstört wird.

    Es ist doch fast alles natürlicher Bewuchs an der Böschung entlang. Das Viertel mit dem Blauarm soll ja auch einen grünen Karakter für die Bewohner zur Erholung bekommen. In der Bauzeit wird das Grün sicher etwas leiden, aber nach 2 Jahren hat es sich doch sicher erholt. Ich weiß ja nicht, oder ist entlang der Blau auch an Verbesserung oder Renaturierung gedacht. Ist da etwas bekannt.

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    "Die beste Methode das Leben angenehm zu verbringen, ist, guten Kaffee zu trinken." ( Jonathan Swift )

  • Nein, ich glaube nicht das da am Ufer viel zerstört wird.

    Es ist doch fast alles natürlicher Bewuchs an der Böschung entlang. Das Viertel mit dem Blauarm soll ja auch einen grünen Karakter für die Bewohner zur Erholung bekommen. In der Bauzeit wird das Grün sicher etwas leiden, aber nach 2 Jahren hat es sich doch sicher erholt. Ich weiß ja nicht, oder ist entlang der Blau auch an Verbesserung oder Renaturierung gedacht. Ist da etwas bekannt.

    In dem Plan vom Oktober steht zumindest, dass nach Konzept Stadt Ulm 2014 ein Teil des Ufers angeböscht wird (oben von Finn eingebettet). Aber ich kenne es, dass soetwas dann aus mir nicht ganz klaren Gründen nicht immer zwangsläufig auch umgesetzt wird.

  • Unmut über Bauprojekt im Dichterviertel [SWP+]

    Zitat

    Zwei Bauprojekte, die sich im Dichterviertel genau gegenüber stehen werden, rufen im Bauausschuss des Gemeinderats gegensätzliche Reaktionen hervor. Für das eine, geplant von der Ulmer Pro Invest-Gruppe, wurde beinahe in Rekordzeit und einstimmig Baurecht geschaffen. Das andere dagegen passierte den nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren nur mit Mühe: Vier Stadträtinnen und Stadträte stimmten dafür, sechs enthielten sich. Sie machten freilich keinen Hehl daraus, dass sie durchaus mit Ablehnung geliebäugelt hatten.

    Unterlagen zum Vorhaben sind in der Bürgerinfo abrufbar.


    Wundert mich, dass dieses Vorhaben so kontrovers diskutiert wurde, dass es beinahe durchgefallen ist. In Sachen Dichte, die wohl Hauptgegenstand der Kritik war, sehe ich keine nennenswerten Unterschiede zu den abgeschlossenen und geplanten Vorhaben auf der anderen Seite der Blau. Auch die Fassade, beziehungsweise deren gleichförmige Gestaltung über den gesamten Komplex hinweg, kann man vielleicht gestalterisch bekritteln - aber so arg, dass man das Projekt wegkegeln würde?


    Am ehesten kann ich auf einer emotionalen Ebene die Kritik nachvollziehen, dass hier nicht genügend sozialer Wohnraum geschaffen würde. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich null Sympathie für Spekulanten und renditeorientierte Investoren und Entwickler habe. Wenn es nach mir ginge, würde man das kommunale Vorkaufsrecht ausbauen und mit einem gut gefüllten Bundes- oder Landesfonds unterfüttern, ein Erstzugriffsrecht für kommunale und genossenschaftliche Bauträger ins Gesetz schreiben und schließlich den sozialen Wohnungsbauanteil für freie Bauträger auf 50 Prozent hochschrauben. Aber ich erkenne das Faktum an, dass das Vorhaben vor die entsprechenden kommunalen Beschlüsse zum verpflichtenden sozialen Wohnungsbauanteil fällt. Der (kommunale) Gesetzgeber sollte das von ihm selbst geschaffene Recht nicht brechen.

  • 108 Wohnungen und Platz für einen Supermarkt [SWP+]

    Zitat

    Während die meisten Neubauprojekte im Ulmer Sanierungsgebiet Dichterviertel im Gemeinderat viel Lob und auch schnell eine Genehmigung bekamen, taten sich die Stadträte schwer mit jenem Vorhaben, für das der Investor jetzt das Grundstück gekauft hat. Am südlichen Ufer der Kleinen Blau an der Bleichstraße entstehen demnach vier Gebäude für 108 Wohnungen. Zudem wird eine kleine Ladenzeile im Erdgeschoss gebaut, etwa für einen Nahversorger oder ein Café.

  • (Quelle: Stadt Ulm; Bildrechte: be Baumschlager Eberle Lustenau GmbH, >BIM Immobilien GmbH & Co. KG, Competence Park ZWEI GmbH & Co. KG)


    Meines Erachtens ein insgesamt guter Entwurf, wenn auch mit einigen Fragezeichen versehen. Der schmale östliche Baukörper etwa, auf dessen BGF man der Rentierlichkeit wegen wohl nicht verzichten wollte, wirkt etwas arg verloren. Er steht auch nicht am Rand des Baufensters und hat zudem auf der Ostseite Fenster, sodass keine Grenz-/Anschlussbebauung vom Nachbargrundstück aus zu erwarten ist. Die zweigeschossige TG direkt am Wasser sieht 142 Stellplätze für 108 WE (plus Ladennutzung) vor; ob es nicht auf eine getan hätte? Dann müsste man sich auch nicht argumentativ rauswinden, wieso man sich der städtischen Richtlinie für die Herstellung preisgünstigen Wohnraums nicht verpflichtet fühlt.

    Wurde der Entwurf von diesem hier noch irgendwo stark abgeändert?