Beiträge von cete

    Es scheint diesmal jemand anders zu klagen, laut SWR eine Familie mit mehr als 3 Kindern, die sich beschwert, dass max. 3 Kinder angerechnet werden.


    https://www.swr.de/swraktuell/…-erneut-gestoppt-102.html


    Ich glaube nicht, dass das vom Gericht beanstandet wird. Man muss meiner Meinung auch bei Kindern eine Grenze ziehen, um eine übermäßige Bevorteilung kinderreicher Familien im Verhältnis zu sonstigen Kriterien zu vermeiden.


    Siehe hierzu Muster Bauplatzvergabe des Gemeindetages Baden-Württemberg:

    https://gruene-erkelenz.de/wp-…rgabe_Gemeindetag_BW1.pdf


    34 Simon/Gleich „Baulandvergabe in der Hochpreislage“, Bayerischer Gemeindetag 6/2017, S. 262.


    Und mit 3 Kindern landete man ja zumindest im Lostopf der Bewerber mit 135 Punkten (bei mind. 5 Jahre Wohnen/Arbeiten in Ulm). Das waren bei der Verlosung 38 Bewerber und es ging um die Ranglisten-Plätze 21-30 von Liste A, also 10 sichere Bauplätze. Man hatte mit 3 Kindern ziemlich gute Chancen im Vergleich den meisten anderen Bewerbern.

    Falls es jemanden interessiert, hier eine tabellarische Übersicht der möglichen Punkte in der neuen LL:



    In der Mitte ist die jeweilige Summe eingetragen, die man für Ziffern 1-3 und jeweils entweder Arbeitsplatz/Wohnung in Ulm (4a) oder Ortsansässig Jungingen (4b) erreichen könnte - entsprechend der Regeln in der LL. Der Übersicht halber in der Annahme, dass man verheiratet ist.


    Ganz interessant ist, was die Kappungsgrenze bewirkt:

    Da würde z.B. eine verheiratete, mehr als 5 Jahre ortsansässige Familie mit einem Kind hinter einer verheirateten Familie mit 2 Kindern landen, wenn diese mehr als 5 Jahre in Ulm wohnt oder arbeitet und hinter jeder Familie mit mind 3 Kindern. Ohne Kappungsgrenze wär die mehr als 5 Jahre ortsansässige Familie mit 1 Kind kaum zu überholen.


    Auf der anderen Seite findet die Kappung ab dem 2. Kind keine Anwendung mehr und es ist z.B. mind. 5 Jahre ortsansässig und mind. 2 Kinder durch niemanden nicht-ortsansässigen überholbar (155 > 145).


    Wie viele ortsansässige Familien mit mind. 2 Kindern gibt es denn wohl so...? :/ ;)

    Lösungsvorschlag der mir auf die Schnelle gekommen ist: keine Bepunktung der Anzahl der Kinder - nur Zuordnung in Liste A wenn mind. ein Kind vorhanden.


    Wie sehr ihr das?

    Finde ich ganz gut, ja. Anderseits scheint ja die Begründung des Kriteriums zu sein: je mehr Kinder, desto mehr tragen diese zu Vereinsleben etc. bei, daher möchte man da schon unterscheiden zwischen einem oder mehreren Kindern.


    Was mir bei den neuen LL ins Auge sticht, ist wie krass hoch der Wohnsitz in Jungingen bewertet wird im Vergleich zu früher. Warum muss man das 3x höher bepunkten als bisher, wären 2x nicht auch ausreichend?


    Ich habe das Gefühl, dass die Punkte hier so zurechtgelegt wurden, dass man bestimmte Ziele "erreicht". Man hat ja nun durch die erste Bewerbungs-Runde die Datenbasis der Bewerber und weiß genau, wie viele Punkte man welchem Klientel ermöglichen muss, damit es zum Zug kommt. Die Begründungen für alle Kriterien sind ja durchaus ausführlich dargelegt, aber ich habe nichts wirklich überzeugendes gefunden, warum Wohnsitz in Jungingen pro Jahr nochmal fette 10 Punkte zusätzlich gibt im Vergleich zu 5 außerhalb, das scheint mir willkürlich bzw. eben passend zurechtgelegt.


    Und es gibt auch keinerlei Begründung, warum z.B. Menschen mit Behinderung in der neuen LL gerade mal noch mit einmaligen 10 "Alibi-Punkten" berücksichtigt werden im Vergleich zu früher, als das pro haushaltsangehörige Person genau so viele Punkte gab wie für ein Kind. Diese frühere Bepunktung bzw. Gewichtung von Behinderung wurde im Gerichtsverfahren ja z.B. gar nicht bemängelt - warum wurde das dennoch so krass verändert in der neuen LL ... ?