Mehrgenerationenhäuser | Jungingen, Hülenweg

  • Hatten wir hier noch nicht. Casa Nova möchte im Hülenweg in Jungingen, unweit des Ortseingangs an der Albstraße von Ulm aus und fast direkt an der gerade im Umbau befindlichen Ortsmitte, vier "Mehrgenerationenhäuser" mit gemeinsamer Tiefgarage errichten, wobei das im Wesentlichen gewöhnliche Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen in Geschossbauten sind. (Ich habe mittleweile keine Ahnung mehr, was Mehrgenerationenhäuser überhaupt sein sollen ?(... dämliches buzzword.)


    Der Ausschuss SBU soll heute den Bebauungsplan zur Auslegung bringen. Geplant sind Dreigeschosser, die sich um einen offenen Innenhof gruppieren. 36 WE. Erste Einwendungen gibt es, die u.a. Probleme mit dem Abstellen von Autos und dem Begegnungsverkehr im schmalen Hülenweg ansprechen.


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    (Quelle: Stadt Ulm; Bildrechte: Casa Nova)


    An sich städtebaulich eine sinnvolle Nachverdichtung, aber - Casa Nova... - nix für den schmalen Geldbeutel. Ich fände generell, dass der Abschnitt östlich der Albstraße in Jungingen angesichts seiner zentrumsnahen Lage noch das ein oder andere Projekt vertragen könnte, durchaus auch im Geschosswohnungsbau.

  • Hier gibt es jetzt die Seite von Casa-Nova mit Details. Baubeginn müßte ja auch sein.
    Finn kann ja mal vorbeischauen. :P


    http://www.casa-nova.com/bautr…en-huelenweg/architektur/


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    Quelle-Rechte, Casa-Nova Ulm,

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    "Die beste Methode das Leben angenehm zu verbringen, ist, guten Kaffee zu trinken." ( Jonathan Swift )

  • Hallo Landluft, und willkommen im Forum :) . Schön, so viele neue Gesichter zu sehen.


    Ich habe mir schell noch einmal die Unterlagen zum Hülenweg angeschaut, hier sind sie noch online verfügbar. Am 18.11.2015 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan respektive den Durchführungsvertrag mit Casa Nova als Satzung beschlossen. Das ist damit geltendes Recht. Als Oberkante (OK) der Gebäude wird eine absolute Höhe über Normalnull von je 603,50 Metern festgesetzt, siehe Punkt 6.2 in Anlage 4 unter dem Link. Vom Straßenniveau sind das ca. 10 Meter, was zu den geplanten drei Vollgeschossen nach heutigen Standards passt.


    Nun kann ich mir zwei Dinge vorstellen. Zum einen: Der Bauträger hat tatsächlich höher gebaut, also auf OK 605,00 Meter ü.NN. beziehungsweise 11,5 Meter über Straßenniveau. Das wäre nach meinem Verständnis Rechtsbruch. Ich glaube aber nicht, dass das der Fall ist. Frage: Wirken die Geschosse ungewöhnlich hoch? Bei 11,5 Meter Gebäudehöhe auf drei Vollgeschosse kämen wir, abzüglich von Decken und Technik, noch auf Geschosshöhen von deutlich über 3 Meter... sowas wird heute nicht gebaut.


    Was ich mir auch noch vorstellen kann, und worauf ich tippe: Es gibt für das komplette Areal einen Bebauungsplan von 1985, der für dieses konkrete Flurstück aber durch den vorliegenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplan ersetzt worden ist. Ohne diesen gesehen zu haben, kann ich mir vorstellen, dass der alte Bebauungsplan eine Höhe von 602,00 Metern ü.NN. bzw. zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss als größtmögliche Maß der baulichen Nutzung definiert hatte, und die 603,50 Meter ü. NN. der Neubauten als Überschreitung angesehen werden. Aber er gilt ja nicht mehr auf diesem Flurstück.


    Für die Kommune sind solche vorhabenbezogenen Bebauungspläne ganz geschickt, weil der Vorhabenträger sämtliche Kosten trägt, und die Stadt trotzdem ihre städtebaulichen Vorstellungen diktieren kann :D . Ein regulärer Bebauungsplan muss von der Kommune aufgestellt werden, was durchaus a weng kostet.


    Wie ist denn die Parksituation rund um den Hülenweg? Ich habe beim Durchschauen der Unterlagen auch noch einmal die Einwendungen von privaten Anrainern überflogen, und dort wurde (für mich ganz plausibel) auf einen bereits bestehenden Parkdruck im Gebiet hingewiesen, und dass bei überwiegend 4-Zimmer-Wohnungen auch viele neue Bewohner eher zwei als ein Auto haben werden, bei 1,2 Stellplätzen pro Einheit.

  • Hallo Finn,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich bin am Hülenweg vorbei gefahren und habe Fotos gemacht. Die Häuser sind vermutlich so hoch wie geplant. Doch wie mir nun aufgefallen ist, befinden sich die Häuser NICHT auf Straßenniveau.
    Zu Haus 1 führen Treppen ab Straßenniveau.
    Zu Haus 2 und 3 führt ein Weg, der ansteigt. Die Häuser stehen nicht auf derselben Höhe wie die benachbarte, östlich angrenzende Obstwiese, welche sich wiederum auf Straßenniveau befindet.





    Interessant wäre nun zu wissen, ob 603,50 Meter ü. NN. dadurch nicht doch überschritten worden sind.


    Zur Parkplatz-Situation:
    Drei von vier Häusern sind bewohnt. Bis vor kurzem stand der Hülenweg voll mit Autos, da die Tiefgarage nicht befahrbar war. Der Nachbar im Norden hat seine Parkplätze und Hofeinfahrt mit Zaun und Ketten gesichert.


    Heute am Sonntag Mittag sind die 5 Casa-Nova Stellplätze belegt: 3 Autos, 1 Wohnwagen, ein chemisches Klo. Auf den derzeit 10 (von 12) zur Verfügung stehenden Stellplätzen, die dem Rathaus zugeordnet sind, befinden sich vier Autos.





    Wie kommt man denn an Bebauungspläne?
    Casa Nova soll den Ankauf von drei Grundstücken in Jungingen planen: Lehrer Str. 6, 8 und 10.

  • Hallo Landluft,


    danke für die kleine Dokumentation! Ich habe im Gegenzug noch etwas genauer in die Unterlagen geschaut, und kann folgendes vorlegen:


    61grJi7.png
    (Quelle: Stadt Ulm; Bildrechte: Casa Nova)


    Die Bildqualität ist nicht die tollste, aber man erkennt, dass die Gebäude selber 9,01 Meter hoch sein sollen und auf der oben von dir dokumentierten Platte aufsitzen. Wenn ich das und die anderen Bilder aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan neben deine Fotos lege, würde ich sagen: passt. Ich habe da vielleicht etwas unsauber formuliert.


    Vielen Dank für den Hinweis mit der Lehrer Straße! Da hatte ich noch nichts mitbekommen. Dem Bild nach sind das zwei kleinere Hofstellen und ein älteres Haus? Städtebaulich ganz vernünftig, da etwas zu machen, auch wenn sich Casa Nova nicht jeder leisten kann... ||


    Vorhabenbezogene Bebauungspläne werden im Zuge des Bebauungsplansverfahrens öffentlich ausgelegt und sind in der Regel auch online verfügbar. Das geschieht zum einen im Wege der (frühzeitigen) Öffentlichkeitsbeteiligung, zum anderen auch, nachdem der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und damit Baurecht hergestellt wurde. (Satzungen sind quasi Gesetze auf kommunaler Ebene.) Letztere sind meistens so lange online, bis das Bauvorhaben komplett abgeschlossen ist.


    Hier kann man sich die aktuellen Pläne bei der Stadt Ulm anschauen, hier bei der Stadt Neu-Ulm. Das Bürgerinformationssystems Ulms hat ein ziemlich langes Gedächtnis und ist prima geeignet zur Recherche. Die Bürgerinfo Neu-Ulms dagegen liegt so bei circa Pflegegrad 4... ?(