Laut Bürgerinfo plant der private Bauträger Munk ein Neubauverhaben anstelle der Gebäude Wengengasse 27 und Heigeleshof 2:
(Quelle: Stadt Ulm; Bildrechte: Munk, Braunger Wörtz)
Es handelt sich um einen fünf- bis sechsgeschossigen Komplex mit 35 WE (2- bis 5-Zimmer-Wohnungen), Gewerbeflächen im EG, 32 Pkw- und 54 Fahrradabstellplätzen - teils in einer Tiefgarage, teils in einem eingeschossigen Anbau im Innenhof mit begrüntem Dach. Erhalt und Sanierung der Bestandsbebauung sollen sich wegen schlechter Substanz, statischen Problemen und ungünstigen Zuschnitten nicht lohnen. (Aus meiner Jugenderinnerung an die (ehemalige?) Kieferorthopädiepraxis in der Wengengasse 27 kann ich das zumindest anekdotisch bestätigen.) Ein kleines Kuriosum ist sicherlich die ungewöhnliche Dachgestaltung.
Für Diskussionen dürfte der nachstehende Passus aus der Beschlussvorlage (S. 2) sorgen:
ZitatWohnungsdebatte der Stadt Ulm – geförderter Wohnungsbau
Der Ulmer Gemeinderat hat mit Beschlussfassung vom 30.03.2022 (GD 026/22) die Ulmer Wohnungsdebatte neu ausgerichtet. Hauptregelungsgegenstand war – neben der Beibehaltung einer hohen Baufertigstellungsrate – der preisgünstige Wohnungsbau.
Für das vorliegende Bauvorhaben hat die Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht die Nichtanwendbarkeit der neuen Richtlinien festgestellt, da das Vorhaben aufgrund städtischer Notwendigkeiten (u.a. aufgrund der Baustellensituation im Umfeld, z.B. Sedelhöfe) zeitlich verschoben werden musste. Zum Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns des Projektes lag die Größenordnung des zusätzlichen Baurechts unterhalb der festgelegten Schwelle der Verpflichtung zur Herstellung von geförderten Wohnungen.
Hmm...